Vorsicht bei Erwerb einer Zulassung als Kassenarzt

Beim Erwerb einer Arztpraxis werden neben dem Kaufpreis für die Übertragung der Praxiseinrichtung regelmäßig auch Zahlungen für den Praxiswert vereinbart. Problematisch ist aus ertragsteuerlicher Sicht, wie Praxisübernahmeverträge ertragsteuerlich zu beurteilen sind, in denen es auch um die Überführung der Vertragsarztzulassung vom bisherigen Inhaber auf den Praxiserwerber geht.
Schwachstelle ist hier insbesondere die Formulierung im Kaufvertrag. Lassen Sie diesen bitte unbedingt vor Unterzeichnung aus steuerlicher Sicht durchchecken!

Veröffentlicht am 27.09.2018