Tankgutscheine 2020

Aufgrund aktueller gesetzlicher Anpassungen und der dadurch entstandenen unklaren Rechtslage möchten wir darauf hinweisen, dass ab Januar 2020 die steuer- und sozialversicherungsfreie Abgabe von Tankgutscheinen im Rahmen der 44 EUR-Sachbezugsgrenze nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Insbesondere die Erstattung von Tankbelegen, die die Mitarbeiter einreichen, soll nicht mehr zulässig sein.

Ob das ebenfalls praktizierte Tanken auf Rechnung (des Arbeitsgebers) bei einer bestimmten Tankstelle für die Mitarbeiter weiterhin möglich ist, ist derzeit noch nicht klar.

Wir empfehlen daher, die Ausgabe von Tankbelegen ggf. vorläufig einzustellen.

Veröffentlicht am 08.01.2020