Start der halbjährlichen Pilotphase für das neue Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Januar 2022

Bisher wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten oder Krankenhäusern in Papierform erstellt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer wegen einer festgestellten Erkrankung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wenn nicht abweichend vertraglich vereinbart, spätestens am 4. Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ab dem 01.01.2022 können die Krankenkassen bei einer Arbeitsunfähigkeit eine elektronische Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber bereitstellen. Das Verfahren ist voraussichtlich bis 30.06.2022 für die Arbeitgeber optional. Das Verfahren gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bei Krankheit, stationärem Krankenhausaufenthalt oder bei Arbeitsunfällen und Betriebskrankheiten. Ausgenommen von der eAU sind aktuell privat versicherte Arbeitnehmer.

Die Meldung enthält die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Beschreibung des Verfahrens sieht den Abruf der AU-Bescheinigung nur im Pull-Prinzip vor. Das bedeutet, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch an das Lohnsystem übertragen wird. Die eAU muss aus dem Lohnsystem angefordert werden. Die Krankenkasse gleicht die abgefragten Daten mit den vom Arzt gesendeten ab. Anschließend sendet die Krankenkasse eine entsprechende Rückmeldung an das Lohnsystem. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern.

Schritt 1: Arbeitnehmer meldet sich krank
Der Arbeitnehmer meldet sich, wie bisher auch, bei seinem Arbeitgeber krank.

Schritt 2: Arbeitnehmer geht zum Arzt
Um sich die Erkrankung bestätigen zu lassen, geht der Arbeitnehmer, wie bisher auch, zu seinem Arzt. Er benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Schritt 3: Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse
Nachdem der Arzt die Erkrankung bestätigen kann, erstellt er wie bisher auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Neu ist, dass die AU-Bescheinigung gleichzeitig an die Krankenkasse übermittelt wird. Somit wird die Krankenkasse direkt über die AU informiert.
Um bei Störfällen weiterhin einen Nachweis zu haben, gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst weiterhin in Papierform. Damit kann der Arbeitnehmer weiterhin seinen „gelben Zettel“ nachweisen.

Schritt 4: Arbeitgeber / Steuerberater fordert die AU über das Lohnabrechnungssystem an und erhält Rückmeldung der Krankenkasse
Das Einsenden der AU-Bescheinigung (postalisch, per Email oder Fax) entfällt zukünftig.

Veröffentlicht am 02.01.2022