Paket für Bürokratieerleichterungen

Das Bundeskabinett hat am 13.4.2020 ein umfangreiches Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Es enthält 22 konkrete Maßnahmen, um Unternehmen, staatliche Stellen und Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie zu entlasten. U.a. sind folgende steuerlich relevante Maßnahmen geplant:

  1. Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten
  2. Mit der Erhöhung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auf 600.000 € zum 1.1.2020 wurde nicht nur für mehr Liquidität in Kleinunternehmen, sondern auch für einen Gleichlauf mit den Buchführungsgrenzen der Abgabenordnung gesorgt. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede bei den Berechnungsmethoden dieser Grenzwerte. Die Berechnungsmethoden werden angeglichen, indem zukünftig in § 141 Abs. 1 AO auf die Berechnung in § 19 Abs. 3 UStG verwiesen wird. § 20 UStG wird in die Prüfung einbezogen.
  3. Bisher ist eine Bestätigung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur über ein Antragsformular beim BZSt möglich. Eine erleichterte Abfragemöglichkeit wird gemeinsam mit den Ländern geprüft und im ersten Halbjahr 2021 entscheiden.
  4. Die Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft ist immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Daher möchte die Bundesregierung nach Abschluss der Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf deren Grundlage ein Antragsverfahren einführen, wonach eine umsatzsteuerliche Organschaft möglichst nur auf Antrag und durch eine entsprechende Bestätigung der Finanzverwaltung über das Vorliegen der rechtlichen Kriterien entstehen kann.
  5. Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige soll vereinfacht werden und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestaltet werden. Es wird angestrebt, die Verfahrensdauer zu verkürzen und das Verfahren transparenter zu gestalten.
  6. Für kleine Photovoltaik-Anlagen soll zukünftig die Pflicht, eine Gewerbesteuererklärung abgeben zu müssen, entfallen.
Veröffentlicht am 23.04.2021