Es gilt die Minijob-Verträge zu überprüfen! Sind in diesen keine eindeutigen Regelungen zur Arbeitszeit (wöchentlich oder monatlich) vereinbart, so gilt seit dem 01.01.2019 eine gesetzliche Vermutung von 20 Stunden.
In Verbindung mit dem Mindestlohn wird hierdurch die Geringverdienergrenze von 450,- € überschritten und die Sozialversicherungspflicht tritt ein.
Bitte sprechen Sie uns an!