Institutionskennzeichen

Sie haben noch nie von dem lnstitutionskennzeichen (IK) gehört?
…dann hilft Ihnen unser nachfolgender Beitrag vielleicht weiter. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Peters bei uns im Hause gerne zur Verfügung.Was ist ein lnstitutionskennzeichen (IK)?
Das IK ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung medizinischer und rehabilitativer Leistungen mit den Trägern der Sozialversicherung (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit). Vertragspartner wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Ergo- und Physiotherapeuten, Reha-Einrichtungen, Apotheken, Augenoptiker, Krankentransportunternehmen etc., die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen, erhalten ein IK. Die Vergabe und Verwendung des IK haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung vereinbart. Sie haben auch den bundeseinheitlichen Aufbau des Kennzeichens sowie die Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt. Auf Grund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden. Es gilt damit als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke (§ 293 SGB V).

Wer kann ein IK beantragen?
Jeder Vertragspartner der Träger der Sozialversicherung, der im Rahmen der Aufgaben der Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für die Sozialversicherung erbringt.

Wie wird ein IK beantragt?
In unserem Downloadbereich finden Sie ein entsprechendes Formular.

Veröffentlicht am 08.08.2018