Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet ab 7. September 2020 kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetrieben und Freien Berufen) mit mindestens drei bis 499 Beschäftigten ein neues Programm zur Investitionsförderung mit finanziellen Zuschüssen an. Zuschüsse gibt es für Investitionen in digitale Technologien (zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (zum Beispiel Mitarbeiterfortbildungen).
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser muss das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreiben, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutern, den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele zeigen, die mit der Investition erreicht werden sollen, beispielsweise darstellen, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Das Antragstellungstool wird am 7. September auf der Internetseite des BMWi freigeschaltet.
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