Corona-Son­der­zah­lun­gen jetzt steu­er­frei

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Veröffentlicht am 07.04.2020