Abrechnung Kurzarbeitergeld

Um eine reibungslose monatliche Abrechnung des Kurzarbeitergeldes zu gewährleisten, haben wir Ihnen eine Excel-Liste zur vereinfachten Abrechnung erstellt.

Wir möchten Sie bitten, diese Liste je Mitarbeiter pro Monat entsprechend auszufüllen. Wichtig für die Berechnung des korrekten Kurzarbeitergeldes sind die Angaben der Soll- und Ist-Stunden.
Bitte zeichnen Sie -und zu Ihrer eigenen Sicherheit- auch der jeweilige Mitarbeiter die Liste ab.

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Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60% bzw. 67 % des ausgefallenen Nettoverdienstes des Mitarbeiters. Dieses können Sie auf bis zu 80% (steuerfrei) bzw. 100% (insoweit steuerpflichtig) aufstocken, damit der finanzielle Nachteil für die Mitarbeiter geringer ausfällt bzw. komplett entfällt.

Falls Sie die Zahlungen entsprechend aufstocken möchten, geben Sie uns in diesem Fall eine kurze Rückmeldung.

Bitte senden Sie uns die Listen bis zum 20. eines Monats, um das Kurzarbeitergeld des aktuellen Monats noch berechnen zu können. Bei späterer Einreichung können wir dies erst im Folgemonat berücksichtigen.

Der sog. Leistungsantrag für das Kurzarbeitergeld wird von uns monatlich vorbereitet und Ihnen zur Abzeichnung übersendet. Wir rechnen mit einer Erstattung durch die Arbeitsagentur innerhalb von 6 Wochen.

Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Heyne gerne zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang wünschen wir Ihnen schon einmal frohe Ostern und bleiben Sie gesund!

 

Veröffentlicht am 08.04.2020